Energiewirtschaft FAQ - Lexikon der Fachbegriffe
Energiebeschaffung
Base- und Peak-Kontrakte sind s tandardisierte Handelsprodukte für die konstante Stromlieferung (Base) oder die Stromlieferung zu Spitzenzeiten (Peak). Bei der Beschaffungsstrategie handelt es sich um eine Methode zur Optimierung des Stromeinkaufs, z.B. durch Tranchenbeschaffung oder Indexmodelle. Bei der Strukturierung der Energiebeschaffung setzt sich das Bedarfsprofil aus standardisierten Handelsprodukten zusammen. Vollversorgung steht für ein Vertragsmodell, bei dem der Lieferant die gesamte benötigte Strommenge zu einem festen Preis liefert. Die Vollversorgung bietet Planungssicherheit durch fixen Preis über die komplette Vertragslaufzeit. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen mit geringem Stromverbrauch. Nachteilig ist, dass die Vollversorgung keine Flexibilität bei Marktpreisänderungen bietet. Die Tranchen-Beschaffung ist eine strategische Vorgehensweise im Stromeinkauf. Der Strombedarf wird in mehreren Teilmengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft, um Preisrisiken zu streuen. Indexmodelle koppeln den Strompreises an einen Börsenindex. Oft geschieht dies mit Ober- und Untergrenzen (Caps und Floors). Die Strukturierte Beschaffung ist eine strategische Vorgehensweise und kombiniert verschiedene Produkte und Laufzeiten zur Optimierung des Energie-Portfolios. Der Base Load benennt den Grundstrombedarf, also die konstant über 24 Stunden benötigte Stromlieferung zur Deckung des Grundbedarfs. Peak-Load benennt die Stromlieferung zu Spitzenzeiten, also typischerweise zwischen 8 und 20 Uhr an Werktagen. Off-Peak, zu Deutsch "außerhalb der Spitzenzeiten" bezieht sich auf die Stromlieferung außerhalb der Spitzenzeiten, wenn die Nachfrage vergleichsweise gering ist. Das Lastprofil stellt den Stromverbrauch über die Zeit dar und ist ein wichtiges Instrument für die Vertragsgestaltung. Die Lastflexibilität beschreibt die Fähigkeit, den Stromverbrauch an Preissignale oder Netzsituationen anzupassen. Beim Spitzenlastmanagement handelt es sich um Maßnahmen zur Reduzierung von Verbrauchsspitzen, um Netzentgelte zu optimieren. Die Merit-Order benennt eine Einsatzreihenfolge der Vorteilhaftigkeit. Die verfügbare Leistung der Kraftwerke wird nach steigenden Grenzkosten angeordnet und bestimmt den Börsenpreis.
Energiewirtschaft
Der Spotmarkt wird unterteilt in Day-Ahead-Markt (Handel für den Folgetag) und Intraday-Markt (Handel bis kurz vor der Lieferung). Das Bilanzkreismanagement sorgt dafür, dass eingespeiste und verbrauchte Energie im Gleichgewicht bleiben. Händler führen dazu ein Konto für elektrische Energie beim Übertragungsnetzbetreiber und müssen täglich den prognostizierten Bedarf nachweisen. Strombörsen sind Handelsplattform für Energie, wobei die European Energy Exchange (EEX) die wichtigste Strombörse in Deutschland ist. Auf dem Terminmarkt wird Strom bis zu sechs Jahre im Voraus gehandelt, was allen Akteuren langfristige Planungssicherheit bietet. Der Intraday-Handel beschreibt den kurzfristigen Stromhandel bis unmittelbar vor der Lieferung. Er ermöglicht kurzfristige Anpassungen an aktuelle Situationen. Der Regelenergiemarkt ist eine Plattform für den Handel von Leistung zur Stabilisierung des Stromnetzes.
Marktmechanismen
Der Spotmarkt ist der Marktplatz für den kurzfristigen Handel von Strom. Der Spotmarkt wird u nterteilt in Day-Ahead-Markt (Handel für den Folgetag) und Intraday-Markt (Handel bis kurz vor Lieferung) Bei der Regelleistung handelt es sich um Kapazität, die bereitgestellt wird, um Netzschwankungen auszugleichen und die Netzstabilität sicherzustellen.
Marktrollen
Der (Verteil-)Netzbetreiber, kurz VNB, ist verantwortlich für den Betrieb und die Verwaltung eines Verteilnetzes, das der Verteilung von Strom oder Gas von übergeordneten Netzen (z. B. Übertragungsnetzen) bis hin zu Endverbrauchern dient. Die wichtigsten Aufgaben sind u.a.: - •
Netzplanung - •
Netzanschluss Management - •
Gewährleistung von Netzzugang - •
Netzbetrieb - •
Berechnung und Erhebung von Netzentgelten - •
Datenmanagement im Kontext der Ablesung und Übermittlung von Messdaten, die für Abrechnung und Marktprozesse erforderlich sind - •
Integration erneuerbarer Energien - •
Regulatorische Anforderungen
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Der Messstellenbetreiber installiert, betreibt und wartet Messsysteme, sammelt Verbrauchsdaten und stellt diese den Marktteilnehmern zur Verfügung, während er regulatorische Anforderungen einhält. Der Energie Service Anbieter (ESA) ist eine Marktrolle im Energiemarkt und für die Bereitstellung und Verwaltung von Energieverbrauchsdaten zuständig. Der ESA sammelt Daten von intelligenten Messsystemen, stellt sie den relevanten Marktteilnehmern zur Verfügung und sorgt für die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Der Gateway-Administrator verwaltet und betreibt im deutschen Energiemarkt die Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur. Smart Meter sind die digitalen Zähler für Strom, Gas oder Wasser, die Verbrauchsdaten in Echtzeit erfassen. Der Gateway-Administrator stellt sicher, dass Daten sicher und zuverlässig zwischen diesen intelligenten Messsystemen und den Marktteilnehmern ausgetauscht werden, und sorgt für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt umfasst den standardisierten Datenaustausch zwischen Erzeugern, Netzbetreibern, Lieferanten und Endverbrauchern. Sie stellt sicher, dass der Energiefluss effizient und sicher gesteuert wird, unter Einhaltung regulatorischer Anforderungen und mit zunehmender Digitalisierung durch Smart Metering.
Rechnungsbestandteil
Der Arbeitspreis oder Verbrauchspreis ist ein variabler Bestandteil des Stromtarifs und umfasst die individuell entstehenden Kosten durch die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) Strom. Er setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen aber auch den Gewinnanteil des Stromanbieters. HT steht für Hochtarif , also den teureren Tarif, der meist tagsüber gilt, wenn der Stromverbrauch höher ist. NT steht dagegen für Niedertarif und damit den günstigeren Tarif, der oft nachts oder in bestimmten Zeitfenstern gilt, wenn der Stromverbrauch niedriger ist. Bei den Netzentgelten handelt es sich um Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, abhängig von Spannungsebene und Jahresbenutzungsstunden. Sie finanzieren den Ausbau und Betrieb der Übertragungsnetze. Die Erneuerbare-Energien-Gesetzes-Umlage (EEG-Umlage) wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft und wird seitdem aus dem Bundeshaushalt finanziert. Es handelte sich um eine Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien in Form einer Einspeisevergütung. Die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage (KWKG-Umlage) dient der Förderung von Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz betrieben werden. Sie wird erhoben, um die Mehrkosten der Strom- und Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zu decken. Dadurch werden die umweltfreundlichere Stromerzeugung in KWK-Anlagen gefördert, die effizient Strom und Wärme erzeugen. Es besteht eine Umlagepflicht. Die Kosten werden von den Netzbetreibern über die Stromrechnung auf die Endverbraucher umgelegt. Für bestimmte stromintensive Unternehmen gibt es Entlastungsmöglichkeiten. Das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt die Erhebung der Stromsteuer in Deutschland. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom. Damit sollen Energieeffizienz und Umweltschutzes gefördert, sowie staatliche Einnahmen bereitgestellt werden. Der reguläre Steuersatz beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Es gibt zudem reduzierte Sätze und Steuerbefreiungen, beispielsweise für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Auch Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft können Steuervergünstigungen beantragen. Die Stromnetzentgeltverordnung ( StromNEV) regelt die Entgelte, die für die Nutzung der Stromnetze erhoben werden. Sie umfasst Vorgaben zur Berechnung und Genehmigung von Netzentgelten. Sie stellt einen diskriminierungsfreien Zugangs zu den Stromnetzen sowie Kostentransparenz und Effizienz sicher. In der StromNEV ist festgelegt, wie Netzbetreiber ihre Kosten (z. B. für Wartung und Ausbau der Netze) auf die Netzentgelte umlegen dürfen. Für Großverbraucher können individuelle Netzentgelte vereinbart werden. Die Offshore-Umlage dient der Finanzierung von Entschädigungszahlungen für Verzögerungen oder Unterbrechungen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz. Sie ermöglicht die Förderung des Ausbaus von Offshore-Windenergie durch finanzielle Absicherung der Projektbetreiber. Es besteht eine Umlagepflicht . Die Kosten werden über die Stromrechnung auf alle Stromverbraucher umgelegt. Dabei gelten Obergrenzen für die Belastung von stromintensiven Unternehmen. Die Offshore-Netzumlage wird häufig synonym mit der Offshore-Umlage verwendet. Sie umfasst jedoch explizit die Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks. Durch die Offshore-Netzumlage soll sichergestellt werden, dass die Offshore-Windenergieanlagen ans Festlandstromnetz angeschlossen werden können. Im Gegensatz zu Offshore-Umlage liegt der Fokus liegt stärker auf den technischen Netzanschlusskosten als auf Entschädigungen. Die Umlage "Abschaltbare Lasten" dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität. Sie ermöglicht es Netzbetreibern, kurzfristig auf abschaltbare Lasten zurückzugreifen. Durch die kurzfristige Reduzierung des Stromverbrauchs in Lastspitzenzeiten sollen Stromausfälle vermieden werden. Dafür verpflichten sich Großverbraucher, ihre Stromnachfrage auf Anforderung zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten sie eine Vergütung, die über diese Umlage finanziert wird. Es besteht eine Umlagepflicht. Die Kosten werden von den Endverbrauchern getragen. Aus Verbrauchersicht beschreiben die kW /h also Kilowatt pro Stunde, die Gesamtmenge an Strom, die über einen bestimmten Zeitraum verbraucht wird. kW, also Kilowatt, benennt die maximale elektrische Leistung, die ein Verbraucher oder Erzeuger bereitstellen kann. In Zusammenhang mit einer Zeiteinheit geben die Kilowatt an, wie viel Energie pro Zeiteinheit verbraucht wird (z.B. kW/h, also Kilowatt pro Stunde), siehe dazu Verbrauch (kWh). Die Kosten für Schwachlast auf einer Energierechnung beziehen sich in der Regel auf den Stromverbrauch in Zeiten mit geringer Netzbelastung, oft nachts oder an Wochenenden, wenn ein Zweitarifzähler (z. B. mit Hochtarif/HT und Niedertarif/NT) installiert ist. Solche Tarife werden häufig für Geräte wie Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen genutzt, da der Strompreis im Niedertarif (Schwachlastzeit) niedriger ist als im Hochtarif (Lastspitzenzeit). Energie, die zum Ausgleich von Abweichungen zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch dient. Bezieht sich auf die Kosten für den Betrieb und die Wartung des Stromzählers (Messstelle) an Ihrem Anschluss. Das Entgelt umfasst die Bereitstellung, Ablesung und technische Überprüfung des Zählers durch den Netzbetreiber oder einen beauftragten Messstellenbetreiber. Diese Gebühr ist gesetzlich geregelt und fällt unabhängig vom Stromverbrauch an. In Deutschland liegt sie für Standardzähler meist bei etwa 20-30 Euro pro Jahr, kann aber je nach Anbieter und Zählerart (z. B. digitale Zähler) variieren. Die Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung gibt Auskunft darüber, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz) und dient der Transparenz für Verbraucher. Auf der Rechnung wird der Anteil der verschiedenen Energiequellen, wie z. B. Kohle, Erdgas, Kernenergie, erneuerbare Energien (z. B. Wind, Solar, Biomasse) und sonstige Quellen in Prozent angegeben.
Regulatorische Vorgaben
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die rechtliche Grundlage für den Energiemarkt in Deutschland. Das EnWG enthält auch Regularien für Erzeugung, Transport und Versorgung.
Risikoposition im Vertrag
Abnahmeverpflichtungen sind ein zentrales Element in Beschaffungsverträgen, dass ein Unternehmen zur verbindlichen Abnahme bestimmter Mengen verpflichtet, gegebenenfalls zu einem fixierten Arbeitspreis. Vereinbarte Flexibilitätsmechanismen wie die Mengenflexibilität ermöglichen eine rechtsichere Ausgestaltung der Verträge und können Anpassungsmöglichkeiten wie z.B. bei unvorhergesehenen Marktveränderungen berücksichtigen.