Atypische Netznutzung: Wie Unternehmen ihre Netzentgelte drastisch reduzieren können

Stromkosten bestehen für Unternehmen nicht nur aus dem Energiepreis. Ein erheblicher Teil der Rechnung entfällt auf die Netznutzungsentgelte. Dank der “atypische Netznutzung“ gemäß § 19 StromNEV können Organisationen hier schnell fünfstellige Beträge pro Jahr sparen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie die atypische Netznutzung funktioniert, welche Hürden es gibt und wie Sie dieses Potenzial mit intelligentem Lastmanagement und Batteriespeichern heben können. Wir zeigen Ihnen direkt an einem realen Praxisbeispiel, wie groß der Effekt sein kann.

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Heiko Teiken

Wenn mittelständische Unternehmen über die Optimierung ihrer Stromkosten nachdenken, steht meist der Stromeinkauf im Fokus mit dem Abwägen zwischen Festpreisverträgen versus Spotmarkt-Tarifen. Doch ein oft übersehener Hebel liegt in den Netznutzungsentgelten. Diese machen bei RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh pro Jahr) oft einen beachtlichen Anteil der Gesamtstromkosten aus.

Besonders der Leistungspreis (abgerechnet in Euro pro Kilowatt, €/kW) schlägt hier zu Buche. Er basiert auf der höchsten 15-minütigen Lastspitze des gesamten Jahres. D.h. wenn Sie auch nur in einer 15-Minuten Zeiteinheit eine besonders hohe Leistungs abfragen, steigt damit der Leistungspreis für das ganze Jahr.

Die gute Nachricht: Sie können die Berechnungsgrundlage für den Leistungspreis ändern. Denn der Gesetzgeber bietet mit der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eine attraktive Option zur Kostensenkung.

Was ist atypische Netznutzung und warum gibt es sie?

Stromnetze müssen so dimensioniert sein, dass sie auch in Zeiten maximaler Beanspruchung stabil bleiben. Diese Belastungsspitzen treten meist zu vorhersehbaren Zeiten auf, beispielsweise an kalten Wintertagen am späten Nachmittag, wenn Industrie, Gewerbe und Haushalte gleichzeitig viel Strom verbrauchen.

Um das Netz zu entlasten und einen teuren Netzausbau zu vermeiden, belohnen Netzbetreiber verbrauchsstarke Unternehmen, die sich antizyklisch verhalten. Wer seinen Stromverbrauch in diesen kritischen Zeiten bewusst drosselt oder verschiebt, betreibt atypische Netznutzung.

Der ökonomische Vorteil

Statt der absoluten Jahreshöchstlast (die z. B. im Sommer bei voller Produktion auftritt) wird für die Berechnung des Leistungspreises nur die Höchstlast innerhalb der sogenannten Hochlastzeitfenster (HLZF) des Netzbetreibers herangezogen. Da diese Last in der Regel deutlich niedriger ist, sinken die Netzentgelte drastisch.

Kriterien der Bundesnetzagentur: Wann ist eine Netznutzung „atypisch“?

Nicht jedes veränderte Verbrauchsverhalten wird sofort als atypisch anerkannt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierfür drei klare Hürden definiert:

  1. 1.

    Die Erheblichkeitsschwelle: Die Höchstlast innerhalb der Hochlastzeitfenster muss um einen bestimmten Prozentsatz niedriger sein als die absolute Jahreshöchstlast. Dieser Wert hängt von der Netzebene ab:

    • Niederspannung (NS): mindestens 30 % Abweichung

    • Mittelspannung (MS): mindestens 20 % Abweichung

    • Hochspannung (HS): mindestens 10 % Abweichung

  2. 2.

    Die Mindestverlagerung: Die absolute Differenz zwischen der Jahreshöchstlast und der Höchstlast im Hochlastzeitfenster muss mindestens 100 kW betragen.

  3. 3.

    Die Bagatellgrenze Die rechnerische Ersparnis durch das individuelle Netzentgelt muss mindestens 500 Euro pro Jahr betragen.

Was sind Hochlastzeitfenster (HLZF)? Jedes Jahr ermitteln die Netzbetreiber auf Basis der Netzlast des Vorjahres spezifische Zeitfenster für Frühling, Sommer, Herbst und Winter, in denen das Netz besonders stark belastet war. Diese werden auf den Websites der Betreiber veröffentlicht und dienen als Basis für das aktuelle Jahr. Wochenenden, Feiertage und die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind grundsätzlich von diesen Fenstern ausgeschlossen.

Wege zur atypischen Netznutzung: Wie lässt sich das umsetzen?

Um die Kriterien zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre Lasten aktiv steuern. Hierfür gibt es verschiedene bewährte Methoden:

  • Lastverschiebung (Load Shifting) Verschiebbare Prozesse (z. B. das Laden von Elektrofahrzeugen, der Betrieb von Kühlanlagen, thermische Prozesse oder bestimmte Produktionsschritte) werden gezielt in Zeiten außerhalb der Hochlastzeitfenster verlegt.

  • Zusätzliche Lasten antizyklisch nutzen

    Neue Großverbraucher (z. B. eine neue Maschine oder Wärmepumpe) werden bewusst so gesteuert, dass sie nie während der Hochlastzeitfenster laufen. Damit steigt zwar die Gesamthöchstlast außerhalb der HLZF, die Last innerhalb der HLZF bleibt jedoch konstant – was den prozentualen Abstand (die Erheblichkeit) vergrößert.

  • Batteriespeicher zur Lastspitzenkappung (Peak Shaving)

    Ein gewerblicher Batteriespeicher ist das flexibelste Werkzeug. Er wird außerhalb der Hochlastfenster mit günstigem Netzstrom (oder eigenem PV-Strom) geladen. Sobald ein Hochlastzeitfenster beginnt, speist der Akku Strom ins Werksnetz ein. Dadurch wird die aus dem öffentlichen Netz bezogene Leistung gedeckelt (gekappt), ohne dass Produktion oder Betrieb eingeschränkt werden müssen

Achtung: Das Risiko der „One-Strike“-Regel

Die atypische Netznutzung bietet enorme Einsparpotenziale, verzeiht jedoch keine Fehler.

Die kritische Schwelle Wenn Ihr Unternehmen während der Hochlastzeitfenster auch nur ein einziges Mal eine zu hohe Lastspitze aus dem Netz zieht (gemessen als 15-Minuten-Mittelwert), gilt dieser Wert als neue Höchstlast für das gesamte Kalenderjahr. Ein einziger unachtsamer Moment, wie z. B. das gleichzeitige Anfahren zweier Maschinen während eines HLZF im Dezember, kann die atypische Netznutzung für das gesamte Jahr zunichte machen. Die Ersparnis von mehreren zehntausend Euro ist damit augenblicklich verloren.

Um dieses Risiko auszuschließen, sind eine lückenlose Echtzeit-Überwachung des Lastgangs (Peak-Monitoring) und ein automatisiertes Steuerungssystem (z. B. ein Batterie-Management-System als Sicherheitsnetz) unerlässlich.

Fallbeispiel: Ein medizinisches Labor rechnet nach

Wie viel Geld sich mit diesem Konzept konkret einsparen lässt, zeigt ein reales Praxisbeispiel aus unserem Kundenkreis:

Ausgangslage des Kunden:

  • Branche: Medizinisches Labor

  • Jahresstromverbrauch: ca. 2,5 GWh (2.500.000 kWh)

  • Jahreshöchstlast (außerhalb HLZF): 500 kW

  • Anschlussnetzebene: Mittelspannung (MS). Damit gilt eine Erheblichkeitsschwelle von 20 % und eine mindestverlagerung von 100 kW

Ausgangslage

Medizinische Labore haben einen signifikanten Anteil an Kühlleistung für Proben, Reagenzien und Serverräume. Dieser Kühlbedarf ist naturgemäß im Sommer (wo keine Hochlastzeitfenster liegen) am höchsten. Im Winter dagegen (wo die Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber typischerweise liegen) sinkt der Kühlbedarf deutlich ab. Das Labor ist somit „von Natur aus“ schon sehr nah an den Kriterien für eine atypische Netznutzung.

Konzept & Lösung

Um das Risiko von unvorhergesehenen Lastspitzen während der winterlichen Hochlastzeitfenster (z.B. durch Heizungstests oder Lüftungsanlagen) auszuschließen, wurde ein kleiner Gewerbespeicher (Batteriespeicher) als Sicherheitsnetz installiert. Dieser Speicher stellt sicher, dass die Netzlast während der HLZF zuverlässig gedeckelt wird und fängt kurze Lastspitzen automatisch ab. Gleichzeitig wurde die Lastspitze im Hochlastzeitfenster gezielt auf 270 kW reduziert.

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Wirtschaftliche Berechnung

  • Jahreshöchstlast: 500 kW

  • Höchstlast im Hochlastzeitfenster (HLZF): 270 kW

  • Verlagerte Leistung (Delta): 500 kW - 270 kW = 230 kW

  • Prüfung der BNetzA-Kriterien:

    • Erheblichkeitsschwelle: 230kW/500kW = 46% (Erforderlich: 20%) Erfüllt!

    • Mindestverlagerung: 230kW (Erforderlich: 100kW) Erfüllt!

Ersparnis Bei einem typischen Leistungspreis in der Mittelspannung von ca. 120 EUR/kW ergibt sich folgende jährliche Reduktion der Netzkosten:

Ersparnis = 230 kW x 120 EUR/kW = 27.600 EUR / Jahr

Unter Berücksichtigung von Umlagen und Steuern beläuft sich die tatsächliche Gesamtersparnis auf knapp 30.000 EUR pro Jahr. Der Batteriespeicher fungiert dabei nicht nur als technisches Sicherheitsnetz gegen die "One-Strike"-Regel, sondern hat sich durch die zusätzliche Lastreduktion in wenigen Jahren amortisiert.

Wie stromify Sie unterstützen kann

Die Identifikation und Umsetzung der atypischen Netznutzung ist komplex, erfordert präzise Datenanalysen und fehlerfreie regulatorische Prozesse. Stromify nimmt Ihnen diese Arbeit im Rahmen unserer Produktfamilie vollständig ab:

  1. 1.

    Potentialanalyse (Lumo Insight): Über unseren standardisierten ESA-Prozess rufen wir Ihre historischen Lastgangdaten direkt beim Messstellenbetreiber ab. Wir analysieren Ihren Lastgang und berechnen exakt, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen die Kriterien für eine atypische Netznutzung erfüllt.

  2. 2.

    Konzepterstellung & Technologie (Lumo Innovation / Lumo Efficiency): Wir zeigen Ihnen, ob Sie das Ziel rein durch Lastverschiebung erreichen können oder ob sich die Installation eines Batteriespeichers wirtschaftlich lohnt. Wir dimensionieren den Speicher optimal und planen das System als Ihr Sicherheitsnetz.

  3. 3.

    Regulatorische Abwicklung (Lumo Efficiency): Wir übernehmen die komplette Anmeldung und Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber, inklusive der Prüfung auf rückwirkende Anerkennungen für bereits vergangene Zeiträume. Bei Rückfragen gehen wir für Sie in die Klärung.

  4. 4.

    Dauerhaftes Monitoring & Rechnungsprüfung (Lumo Control): Über unsere Plattform Lumo überwachen wir Ihren Lastgang fortlaufend, um Lastüberschreitungen in den Hochlastzeitfenstern proaktiv zu verhindern. Nach Ablauf des Jahres prüfen wir Ihre Netzentgeltrechnungen akribisch auf die korrekte Abrechnung der vereinbarten Sonderkonditionen.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb für die atypische Netznutzung in Frage kommt?

Lassen Sie uns Ihren Lastgang unverbindlich analysieren. Wir zeigen Ihnen transparent, welche Einsparpotenziale in Ihrem Stromnetz schlummern.

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