Warum Netzentgelte & Umlagen für KMU entscheidend sind

Erfahren Sie, warum Netzgelte, Umlagen und Abgaben mehr sein können als ein Fixkostenblock auf Ihrer Stromrechnung.

Matthias Mohr

Für Unternehmen mit hohem Strombedarf machen Netzentgelte oft 25–33 % des gesamten Strompreises aus [*]. – und sind damit ein zentraler Hebel zur Kostensenkung. Gerade Betriebe mit Lastspitzen, mehreren Standorten oder kontinuierlichem Verbrauch (z. B. Produktion, Kühlung, Rechenzentren) können durch Optimierung von Netzentgelten und Privilegierungen mehrere Tausend bis Hunderttausende Euro pro Jahr sparen.

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze. Sie decken die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau der Netzinfrastruktur. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber (Höchstspannung):

  • 50Hertz

  • TenneT

  • Amprion

  • TransnetBW

  • sowie rund 900 Verteilnetzbetreiber (Hoch-, Mittel-, Niederspannung)[*]

Unternehmen und Haushalte zahlen die Netzentgelte über ihren Energieversorger. Dieser führt sie an den zuständigen Netzbetreiber ab[*].

Regionale Unterschiede und Reformen

Historisch wurden die Netzkosten regional unterschiedlich auf die Kunden umgelegt – je nach Netzgebiet, Struktur und Aufwand. Regionen mit viel ländlichem Netz und starkem Ausbau erneuerbarer Energien hatten besonders hohe Netzentgelte, da hohe Ausbaukosten auf relativ wenige Verbraucher verteilt wurden[*].

Beispielsweise waren bis vor kurzem die Netzentgelte in Nord- und Ostdeutschland (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) am höchsten – teils über 13 ct/kWh – während in südwestlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg niedrigere Netzentgelte um 8–9 ct/kWh galten[*]. 2023 zahlten Haushalte in Hamburg z.B. rund 14,3 ct/kWh an Netzentgelt, in Bayern dagegen etwa 9,8 ct/kWh[*]. Solche Unterschiede resultieren aus einem unterschiedlichen Ausbaubedarf: Im windreichen Norden wurden viele neue Leitungen nötig, im Süden weniger – bis 2024 mussten die jeweiligen Regionen diese Kosten weitgehend selbst schultern[*]. Für KMU bedeutet das: Der Standort konnte und kann ihre Stromkosten erheblich beeinflussen.

Netzentgeltreform ab 2023/2024

Seit Kurzem greift allerdings eine gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzkosten bundesweit. Ziel ist, extreme regionale Ungleichheiten abzumildern und Gebiete mit vielen Erneuerbaren-Anlagen zu entlasten[*].

Für 2025 zeichnet sich ab, dass in ehemals teuren Regionen die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr deutlich sinken. Gleichzeitig kommt es in einigen bislang günstigeren Stadtregionen zu leichten Anstiegen:

  • Schleswig-Holstein & Mecklenburg-Vorpommern: −29 %

  • Brandenburg: −21 %

  • Thüringen: −15 %

  • Hamburg & Berlin: +6–7 %

  • Bundesdurchschnitt: ca. 11 ct/kWh (−4 %) für einen Musterhaushalt (3500–4000 kWh/Jahr)

Die Bundesnetzagentur schätzt, dass rund 10 Mio. Haushalte von sinkenden Netzentgelten profitieren werden. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit Stromanbieter diese Senkungen auch tatsächlich an Endkunden weitergeben[*].

Aufschläge auf den Strompreis in Form von Umlagen

Umlagen finanzieren energiepolitische Maßnahmen solidarisch über den Strompreis.

Aktuelle Umlagen 2025 im Überblick

  • KWK-Umlage - Fördert Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen seit 2002. 2023 betrug sie 0,28 ct/kWh[*]. Sie dient dem Erhalt und Neubau effizienter KWK (z.B. Fernwärmekraftwerke). Haushalte und Gewerbe zahlen sie voll, bestimmte energieintensive Unternehmen können teils befreit sein.

  • §19-StromNEV-Umlage - Deckt Einnahmeausfälle der Netzbetreiber durch individuelle Netzentgeltbefreiungen für Großverbraucher (§19 Stromnetzentgeltverordnung). Wurde ab 2012 erhoben und stieg stark an; 2025 liegt sie bei etwa 1,56 ct/kWh[*]. Sie sorgt dafür, dass z.B. Aluminiumhütten mit konstantem Strombezug geringere Netzentgelte zahlen können, ohne dass den Netzbetreibern ein Verlust bleibt – die Kosten tragen alle übrigen Verbraucher.

  • Offshore-Umlage - Auch bekannt als Offshore-Haftungsumlage, eingeführt 2013. Sie finanziert Entschädigungen für Windparkbetreiber bei Verzögerungen oder Störungen des Netzanschlusses auf See sowie teilweise die Offshore-Netzanbindungskosten. Anfangs war sie gering, ist aber mit dem Offshore-Ausbau gestiegen von 2023 ~0,59 ct auf 0,82 ct/kWh in 2025.[*].

  • Die Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa-Umlage) ist eine kleine Umlage (<0,01 ct) zur Bezahlung von Industrieunternehmen, die sich vertraglich bereit erklären, bei Engpässen vom Netz zu gehen („abschaltbare Lasten“). Diese Umlage war zeitweise ausgesetzt und spielt für den Energiepreis kaum eine Rolle (2020–2025 größtenteils 0 ct)[*].

  • EEG-Umlage - Historisch die bedeutendste Umlage, mit der seit 2000 die Förderung erneuerbarer Energien finanziert wurde. Sie wurde von allen Stromverbrauchern (mit Ausnahmen für bestimmte Industrien) gezahlt. 2021 betrug sie noch 6,5 ct/kWh[*], wurde 2022 zunächst auf 3,72 ct abgesenkt (durch Bundeszuschuss) und dann ab 1.7.2022 auf 0 ct gesetzt[*]. Seit 2023 entfällt sie vollständig, da die EEG-Förderung nun aus dem Bundeshaushalt gezahlt wird. Im aktuellen Strompreis sind also keine EEG-Kosten mehr direkt enthalten – was etwa ein Drittel der früheren Abgabenlast ausmacht.

Ein Blick auf die historische Entwicklung der Umlagen[*].

Jahr

Umlagen gesamt

2015

~6,7 ct/kWh

2020

~8 ct/kWh

2023

~1,3 ct/kWh (Wegfall EEG)

2025

~2,0–2,5 ct/kWh

Summiert man alle heute noch relevanten Umlagen, kommt man für 2025 auf rund 2,0–2,5 ct/kWh für Haushaltskunden. Diese werden meist unter dem Posten „Netzentgelte“ oder „Stromnebenkosten“ ausgewiesen, da sie gesetzlich festgelegt sind. Große Industriekunden haben je nach Privilegierung hier deutlich geringere Kosten – z.B. keine §19-Umlage, reduzierte KWK-Umlage etc.

Zu leistende Steuern und Abgaben

Neben Netzentgelten und Umlagen wirken natürlich auch Steuern und Abgaben auf den Energiepreis. Im Wesentlichen sind das:

  • Stromsteuer - Bundessteuer von 2,05 ct/kWh, seit 1999/2003 unverändert[*]. Bringt dem Staat ~7 Mrd. € jährlich ein. Ursprünglich als Lenkungssteuer (Ökosteuer) gedacht, fließt sie heute hauptsächlich ins Rentenbudget. Gut zu wissen: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können über den sogenannten Spitzenausgleich einen Großteil erstattet bekommen, sofern sie Energieeinsparmaßnahmen nachweisen – dadurch zahlen manche Industriebetriebe effektiv nur ~0,5 ct/kWh Stromsteuer.

  • Konzessionsabgabe - Entgelt an Gemeinden je kWh für das Recht, Leitungen zu verlegen. Die Höhe hängt von Gemeindegröße und Kundentyp ab. Für Haushalte in Städten >100.000 Einwohner max. 1,99 ct/kWh (oft ausgereizt), in Kleinstädten 1,32 ct/kWh, auf dem Land 0,61 ct/kWh. Im Schnitt ~1,6–1,7 ct/kWh für Haushalte[*]. Sondervertragskunden >30.000 kWh/Jahr zahlen stark reduzierte Sätze (z.B. 0,11 ct/kWh in Städten, 0,02 ct/kWh Land), wodurch Gewerbe und Industrie stark entlastet werden.

  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) - 19 % auf den Nettostrompreis. Sie wird auf alle oben genannten Posten addiert. Ein Gewerbebetrieb kann die Vorsteuer zwar abziehen, aber für private Verbraucher ist die MwSt. Teil der Stromkosten. Bei einem Gesamtpreis von z.B. 35 ct/kWh netto entspricht die MwSt ~6,65 ct/kWh (und erhöht den Bruttobetrag auf ~41,65 ct/kWh). 2022 wurde die MwSt auf Gas zeitweise gesenkt, auf Strom jedoch nicht.

Konkrete Einsparhebel für KMU >100.000 kWh in 2025

1 Individuelle Netzentgelte (§19 StromNEV), möglich bei:

  • gleichmäßiger Last

  • hoher Benutzungsdauer

  • planbarer Dauerabnahme

2 Lastspitzen-Management, reduzierung der Leistungspreise durch:

  • Peak-Shaving

  • Lastverschiebung

  • Batteriespeicher

3 Standortanalyse

Unterschiedliche Netzgebiete = unterschiedliche Entgelte.

4 Stromsteuer-Entlastung prüfen

Spitzenausgleich für produzierende Betriebe.

5 Vertragsprüfung

Nicht jede Netzentgeltsenkung wird automatisch weitergegeben.

Fazit: Nutzen Sie Netzentgelte und Umlagen strategisch, statt sie einfach zu akzeptieren!

Für KMU mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch müssen Netzentgelte und Umlagen kein Fixkostenblock sein, sondern bieten einen aktiven Optimierungsbereich. Für mehr Informationen und eine individuelle Beratung, kontaktieren Sie uns!